Konzerte News
Menü
EU Konzertkarten
Fachartikel
Konzertkarten Deutschland
Konzertkarten Vorverkauf
Konzertkarten Online
Konzertkarten Suche
Konzertkarten International
Konzertkarten Last Minute
Konzertkarten Musik
Impressum - Datenschutz
Verzeichnis
Konzertkarten Blog
Grafiken
Grafiken, Tabellen und Diagramme
Populäre Artikel
mehr Artikel
Die CD als Tonträger Die CD als Tonträger Ganz früher mussten die Menschen Konzerte und andere Live-Aufführungen besuchen, wenn sie Musik hören wollten. Lange Zeit später machten erst die Schallplatte und später die Musikkassette den Musikgenuss in den eigenen vier Wänden möglich. Mitte der 1980er-Jahre trat dann die CD ihren Siegeszug an.    Ganzen Artikel...

Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen Musik-Tauschbörsen und die rechtlichen Grenzen Im Internet gibt es unzählige Möglichkeiten, um sich seine Lieblingsmusik zu besorgen. So ist es möglich, CDs ganz normal zu kaufen, entweder neu und originalversiegelt oder gebraucht. Daneben sind einzelne Songs und ganze Alben für recht kleines Geld als MP3-Dateien zu haben. Und schließlich gibt es da noch die vielen verschiedenen Musik-Tauschbörsen. Gerade hier wird jedoch oft gewarnt, dass die Grenze zur Illegalität schnell überschritten und böse Post von einem Anwalt die Folge sein kann.   Ganzen Artikel...

Infos zur Musiktherapie im Altersheim Die wichtigsten Infos zur Musiktherapie im Altersheim Musik wirkt sich sehr unterschiedlich auf die Stimmungslage aus. So kann Musik beispielsweise beleben, beruhigen, entspannen oder Erinnerungen wecken. Diese unterschiedlichen Wirkungen von Musik werden schon lange im Rahmen von vielen medizinischen und therapeutischen Maßnahmen genutzt und gewinnen in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit der Seniorenbetreuung und der Altenarbeit zunehmend an Bedeutung.    Ganzen Artikel...

Was sind Streichinstrumente? 2. Teil Was sind Streichinstrumente? 2. Teil   Eine klassische Orchesterbesetzung umfasst vier große Gruppen. Da sind zum einen die Holzbläser und die Blechbläser und zum anderen die Schlaginstrumente. Außerdem gibt es noch die Streichinstrumente. In einem mehrteiligen Beitrag präsentieren wir die bekanntesten Vertreter der Streicher. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was genau Streichinstrumente sind. Außerdem haben wir uns die Geige näher anschaut. Hier ist der 2. Teil!    Ganzen Artikel...



Weihnachtssongs die vielen auf die Nerven gehen Einige Weihnachtssongs, die vielen auf die Nerven gehen Der Advent und die Weihnachtszeit sollen eigentlich gemütliche, friedliche und besinnliche Tage sein, die die Menschen genießen, an denen sie zur Ruhe kommen, ihre Familie und Freunde treffen und das Jahr so allmählich ausklingen lassen. Neben dem Tannenbaum, Lebkuchen, gutem Essen und Geschenken gehören auch Weihnachtslieder zur Weihnachtszeit unbedingt dazu.    Ganzen Artikel...

Regional
Kommentare
Hobby: Konzertkarten...
Uebersicht zu Reggae...
Sicherheitsvorschrif...
Konzertkarten Rechnu...
Konzertkarten Vorver...
Link-Empfehlung
Gema
Verband Musikindustrie
Kultur Datenbank
Verband Veranstaltungswirtschaft
Verband Musikverleger
Verband Konzertchöre
Verband Musikschulen
Musikrechte Wiki
Verband Theater & Orchester
Künstlersozialkasse
Musiker Verband
 

 

  Wednesday, 30 April 2025
 
Musikthemen
Warum tauchen in den deutschen Single-Charts kaum noch Bands auf?
Warum tauchen in den deutschen Single-Charts kaum noch Bands auf? In den deutschen Single-Charts scheint der Name Programm zu sein. Denn sch...
Wie Influencer für klassische Musik begeistern
Wie Influencer für klassische Musik begeistern In den sozialen Medien punkten junge Musiker mit virtuosem Können und maximaler N&a...
Wie KI einen Beatles-Song rettete
Wie KI einen Beatles-Song rettete „Now and Then“ heißt ein neuer Song der Beatles, der vor nicht allzu langer Zeit erschie...
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik?
Wie empfehlen uns Streaming-Plattformen Musik? Die Playlist ist zu Ende gehört und auf einmal hören wir einen Song, den wir bis da...
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen
Halsschmerzen beim Singen vorbeugen Singen ist ein tolles Hobby und manchmal sogar Teil des Berufs. Doch wenn die Stimme zu sehr beanspr...
 
EU Konzertkarten arrow Konzertkarten Blog arrow Die Rechte beim Konzertbesuch
 
 
Anzeige
Die Rechte beim Konzertbesuch

Übersicht: die Rechte beim Konzertbesuch  

Gerade bei angesagten Stars ist es schon nicht immer einfach, überhaupt noch eine Eintrittskarte zu ergattern. Wenn es geklappt hat, ist die Vorfreude auf das Konzert meist groß. Schließlich bietet sich nicht allzu oft die Möglichkeit, namhafte Größen live und hautnah zu erleben.

Doch was ist, wenn das Konzert ausfällt oder kurzfristig verschoben wird? Oder wenn die Band ewig auf sich warten lässt?

 

 

Oder schon nach wenigen Minuten wieder von der Bühne verschwindet? Natürlich sind solche Szenarien erst einmal ärgerlich und enttäuschend. Stillschweigend hinnehmen muss sie der Konzertbesucher aber nicht. Die folgende Übersicht informiert über die wichtigsten Rechte bei einem Konzertbesuch, der nicht so ablief, wie er sollte:

 

Wenn das Konzert ausfällt oder verschoben wird

Dafür zu sorgen, dass das Konzert wie angekündigt stattfindet, gehört zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters. Fällt das Konzert aus, hat der Veranstalter seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Der Kartenkäufer als sein Vertragspartner hat dann einen Anspruch darauf, dass ihm seine Kosten erstattet werden. Zu diesen Kosten gehört zum einen das Geld, das für die Karte bezahlt wurde. Zum anderen muss der Veranstalter entstandene Schäden ersetzen, also beispielsweise die bereits geleisteten Zahlungen für eine Fahrkarte oder ein Hotelzimmer.

Ansprechpartner in einem solchen Fall ist zunächst einmal die Stelle, bei der die Konzertkarten gekauft wurden. In den meisten Fällen übertragen Veranstalter nämlich nicht nur den Verkauf von Konzertkarten, sondern auch die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen. Nimmt die Vorverkaufsstelle die Erstattung der Kosten nicht vor, muss sich der Kartenkäufer an den Veranstalter wenden und bekommt dann von ihm sein Geld zurück.  Ähnlich sieht es aus, wenn das Konzert verschoben wird.

Wird das Konzert auf einen anderen Termin verlegt, bleiben die Konzertkarten gültig, so dass der Kartenkäufer das Konzert natürlich trotzdem besuchen kann, nur eben an einem anderen Tag. Hat der Kartenkäufer aber an dem neuen Termin keine Zeit, kann er seine Konzertkarte zurückgeben.

Er bekommt dann die kompletten Kosten für die Karte, also den Eintrittspreis samt eventuellen Vorverkaufsgebühren und Versandkosten, erstattet. Ansprechpartner in diesem Fall ist wieder die Stelle, bei der die Konzertkarte gekauft wurde. Sie wird die Erstattung der Kosten entweder selbst vornehmen oder den Kartenkäufer an den Veranstalter verweisen.  

 

Wenn das Konzert mit deutlicher Verspätung anfängt

Auf der Konzertkarte steht, wann der Einlass beginnt und wann das Konzert anfängt. Nun kann es aber passieren, dass die Konzertbesucher noch immer draußen stehen und auf den Einlass warten, obwohl das Konzert eigentlich schon in vollem Gange sein sollte. Genauso ist denkbar, dass zwar mit dem pünktlichen Einlass alles geklappt hat, die Band nun aber stundenlang auf sich warten lässt. Lange Wartezeiten und ärgerliche Verspätungen muss ein Konzertbesucher nicht hinnehmen.

Natürlich kann es immer mal wieder zu Verzögerungen kommen. Viel länger als eine Stunde sollte die Wartezeit aber nicht sein. Passiert es doch, kann der Konzertbesucher die Verspätung beim Veranstalter reklamieren und ihn dazu auffordern, einen Teil des Eintrittspreises zu erstatten. Dafür sollte der Konzertbesucher seine Eintrittskarte aber unbedingt aufheben und sich am besten noch Namen von zwei, drei Zeugen notieren, damit er einen Beweis für die Verspätung hat.

Ist dem Konzertbesucher ein Schaden entstanden, beispielsweise weil er die gekaufte Fahrkarte wegen der Verspätung nicht mehr nutzen konnte und deshalb eine neue Fahrkarte kaufen oder ein Taxi nehmen musste, kann er die entstandenen Mehrkosten ebenfalls beim Veranstalter geltend machen.


Wenn das Konzert schon nach wenigen Minuten wieder vorbei ist

Feste Regeln, wie lange ein Konzert mindestens dauern muss, gibt es nicht. Wenn die Band aber sichtbar schlechte Laune oder offensichtlich keine Lust auf das Konzert hat, gerade einmal zwei, drei Songs spielt und den Auftritt dann nach ein paar Minuten wieder beendet, ist das nicht in Ordnung.

Als grobe Faustregel gilt, dass der Konzertbesucher eine Konzertdauer von mindestens einer Stunde erwarten darf. Verschwindet die Band schon nach ein paar Minuten wieder von der Bühne, kann sich der Konzertbesucher an den Veranstalter wenden und einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen. Bereits im Vorfeld kann sich der Konzertbesucher übrigens beim Veranstalter darüber informieren, wie lange der Auftritt ungefähr dauern wird.

Sichert der Veranstalter eine Konzertdauer von rund anderthalb Stunden zu, das Konzert dauert dann aber tatsächlich gerade einmal 20 Minuten, hat der Konzertbesucher gute Chancen auf eine Teilrückerstattung seiner Kosten.
Gleiches gilt übrigens für den Fall, dass die angekündigten Vorgruppen nicht auftauchen. Sind auf den Plakaten oder den Eintrittskarten eine oder mehrere Vorgruppen genannt, sind sie Bestandteil des geschlossenen Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Konzertbesucher.

Treten die angekündigten Vorgruppen dann nicht auf, ist der Vertrag nur teilweise erfüllt. Dies hat zur Folge, dass der Konzertbesucher einen Teil seines Geldes, das ja als Gegenleistung für die vertraglich vereinbarten Leistungen bezahlt wurde, zurückfordern kann.
 

 

Wenn es die Sicherheitsleute mit der Einlasskontrolle übertreiben

Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Konzertbesucher verantwortlich. Diese kann er letztlich nur durch Einlasskontrollen und klare Regeln sicherstellen. Mitunter mögen die Vorkehrungen zwar nervig sein und teilweise auch übertrieben erscheinen, unterm Strich sind sie aber wichtig und dienen der Sicherheit aller. Trotzdem dürfen sich die Sicherheitsleute nicht alles erlauben.

Ist auf der Eintrittskarte ausdrücklich angegeben, dass es nicht gestattet ist, Kameras, Tonaufzeichnungsgeräte oder Lebensmittel mitzubringen, sollte der Konzertbesucher solche Sachen am besten gleich zu Hause lassen. Andernfalls muss er es akzeptieren, wenn ihm die Gegenstände am Eingang abgenommen werden. Er hat zwar einen Anspruch darauf, dass er seine Sachen nach dem Konzert unbeschädigt wieder zurückbekommt.

In der Praxis dürfte es allerdings schwer werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn etwas beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. Schließlich wurde der Konzertbesucher ja vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, was er mitbringen darf und was nicht.

Da die Sicherheit vorgeht, kann der Konzertbesucher auch einem Abtasten im Rahmen der Einlasskontrolle nicht widersprechen. Eine Konzertbesucherin hat allerdings das Recht, auf eine Sicherheitsfrau zu bestehen. Eine Frau muss sich nämlich nicht von einem Mann abtasten lassen. Andererseits sollte der Konzertbesucher im Hinterkopf behalten, dass die Sicherheitsleute Profis sind.

Sie interessieren sich nicht für den menschlichen Körper, sondern ihnen geht es darum, gefährliche Gegenstände zu finden und zu beseitigen. Ist auf der Eintrittskarte keine Rede von einem Lebensmittelverbot, spricht nichts dagegen, wenn sich der Konzertbesucher einen Schokoriegel, etwas Obst, ein belegtes Brötchen oder ein alkoholfreies Getränk in einer Plastikflasche oder einem Tetrapack mitbringt. Solche Sachen muss er dann am Eingang auch nicht abgeben.

Verweigert das Sicherheitspersonal daraufhin oder aus anderen Gründen den Zutritt und hat der Konzertbesucher tatsächlich gegen keine Bedingungen des Veranstalters verstoßen, kann er sein Geld zurückverlangen. Der Veranstalter hat nämlich das Hausrecht. Er und seine Vertreter, in diesem Fall die Sicherheitsleute, können deshalb eine Art Hausverbot oder einen Platzverweis aussprechen, wenn dies aus ihrer Sicht notwendig und angemessen ist. Im Gegenzug hat der Konzertbesucher aber einen Anspruch auf eine Kostenerstattung, wenn er nicht gegen die Regeln verstoßen hat.

Mehr Tipps, Ratgeber und Musikthemen:

Thema: Die Rechte beim Konzertbesuch

 
< Prev   Next >

Anzeige

 

 

 

 

© 2006 - J!LM -

Autoren & Betreiber Internetmedien Ferya Gülcan